Darf mein Kind in die Schule?
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HIER finden Sie noch einmal eine Empfehlung vom Niedersächsischen Kultusministerius zum Verhalten im Krankheitsfall Ihres Kindes.
Abschied von Kay Goldenstein nach einem Freiwilligen Sozialen Jahr
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Ein Jahr hat sie den Schulalltag in der Splittingschule begleitet und unterstützt -
Kay Goldenstein, unsere FSJlerin!
Heute mussten sich die Schüler/innen, Lehrerinnen und Mitarbeiter/innen der Splittingschule leider von ihr verabschieden, da sie schon bald ein Mathematik- und Sportstudium in Vechta aufnehmen wird.
Ziel wird, wie kann es nach diesem Jahr auch anders sein, später als Grundschullehrerin zu arbeiten. Dank ihres Freiwilligen Sozialen Jahres an einer Grundschule weiß sie nun genau, dass das ihr Weg ist. Sie kennt schon die praktischen Abläufe und hat wertvolle Erfahrungen sammeln können, die ihr auf ihrem weiteren beruflichen Weg von Nutzen sein werden.
Vor der versammelten Schulgemeinschaft brachte Schulleiterin Frau Albers ihren besonderen Dank zum Ausdruck. Sie betonte, dass Kay in vielen Bereichen eine große Hilfe im Schulalltag gewesen sei und dass sie sie nur ungern ziehen lasse.
So hat sie an mehrtägigen Klassenfahrten als zusätzliche Begleitung teilgenommen, war in der Hausaufgaben-Betreuung tätig, hat einzelne Kinder beim Lernen unterstützt, die Lehrkräfte im Unterricht unterstützt, war in die Inklusionsarbeit eingebunden, hat Nachhilfeunterricht angeboten, hat eine Theater-AG im Nachmittagsbereich geleitet mit dem Ergebnis einer Aufführung zur Weihnachtsfeier im letzten Jahr und vieles mehr.
Während der Akutphase von Corona konnten die neuen Erstklässler die Schule vorher nicht besuchen, wie es sonst üblich ist. Hier hatte Kay die Lösung und drehte mit einigen Kindern der dritten Klassen ein super gelungenes Willkommens-Video für die zukünftigen Schüler. So konnten sie sich trotzdem vorab mit unserer Schule ein wenig vertraut machen.
Wir als Schulgemeinschaft möchten uns bei Kay für ihr überaus großes Engagement und ihre Hilfsbereitschaft bedanken und wünschen ihr auf ihrem weiteren Lebensweg nur das Beste.
Handlungsempfehlung im Krankheitsfall
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Das niedersächsische Kultusministerium hat eine Handlungsempfehlung herausgegeben, wie Sie im Krankheitsfall Ihres Kindes verfahren sollten (speziell in Corona-Zeiten).
Wir bitten grundsätzlich um eine telefonische Abmeldung am ersten Krankheitstag mit anschließender schriftlicher Entschuldigung eines Erziehungsberechtigten.
Ab dem 3. Krankheitstag benötigen wir eine ärztliche Bescheinigung. Die Abgabe der schriftlichen Entschuldigung bzw. der ärztlichen Bescheinigung reicht nach der Genesung des Kindes.
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