Am Ende der Klasse 1 und 4 findet keine Versetzung statt, das bedeutet, die Schüler rücken ohne Versetzungsbeschluss in die zweite bzw. fünfte Jahrgangsstufe auf, es sei denn, Sie als Erziehungsberechtigte stellen den Antrag auf freiwilliges Wiederholen.
Am Ende der Klassen 2 und 3 werden Schüler versetzt und gehen am Ende der Klasse 4 in die Klasse 5 über, wenn die Leistungen in den Hauptfächern ausreichend sind und eine erfolgreiche Mitarbeit im nächsten Schuljahr zu erwarten ist.