Elternbriefe
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Das niedersächsische Kultusministerium hat eine Handlungsempfehlung herausgegeben, wie Sie im Krankheitsfall Ihres Kindes verfahren sollten (speziell in Corona-Zeiten).
Wir bitten grundsätzlich um eine telefonische Abmeldung am ersten Krankheitstag mit anschließender schriftlicher Entschuldigung eines Erziehungsberechtigten.
Ab dem 3. Krankheitstag benötigen wir eine ärztliche Bescheinigung. Die Abgabe der schriftlichen Entschuldigung bzw. der ärztlichen Bescheinigung reicht nach der Genesung des Kindes.
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Den aktuellen Elternbrief vom 09.02.2018 mit den Terminen bis zu den Sommerferien gibt es als PDF-Download hier.