Das niedersächsische Kultusministerium hat eine Handlungsempfehlung herausgegeben, wie Sie im Krankheitsfall Ihres Kindes verfahren sollten (speziell in Corona-Zeiten).
Wir bitten grundsätzlich um eine telefonische Abmeldung am ersten Krankheitstag mit anschließender schriftlicher Entschuldigung eines Erziehungsberechtigten.
Ab dem 3. Krankheitstag benötigen wir eine ärztliche Bescheinigung. Die Abgabe der schriftlichen Entschuldigung bzw. der ärztlichen Bescheinigung reicht nach der Genesung des Kindes.