- Die Elternvertretung in der Schule
- Die Aufgaben der Elternvertretung
- Der Schulelternrat der Splittingschule im Schuljahr 2017 / 2018
- Links zum Thema Elternvertretung
Gemäß § 88 des Niedersächsischen Schulgesetzes wirken die Erziehungsberechtigten in der Schule mit durch
- Klassenelternschaften
- den Schulelternrat
- Vertreterinnen und Vertreter in Konferenzen und Ausschüssen
Die Klassenelternschaft (die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler einer Klasse) wählen ihren Vorsitzenden / Vorsitzende. Dieser / Diese können die Klassenelternschaft zweimal im Jahr einladen. Die Vorsitzenden der Klasenelternschaften bilden zusammen den Schulelternrat. Dieser wählt wiederum einen Vorsitzenden / Vorsitzende und einen Stellvertreter / Stellvertreterin. Der Vorsitzende / die Vorsitzende lädt den Schulelternrat zweimal im Jahr zu einer Sitzung ein.
Gemäß § 97 des Niedersächsichen Schulgesetzes werden von den Schulelternräten u.a. in Landkreisen ein Kreiselternrat und in Städten ein Stadtelternrat gewählt.
Der / die Vorsitzende der Klassenelternschaft sind Ansprechpartner sowohl für die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler als auch für den / die Lehrer / die Schulleitung. Die Klassenelternvertreter nehmen an den Zeugniskonferenzen der Klasse teil.
Gibt es Probleme, die mehr als eine Klasse betreffen, so soll der Schulelternrat eingebunden werden. Der Schulelternrat stellt darüberhinaus Vertreter für die Gesamtkonferenz, die im Regelfall 4 mal jährlich stattfindet.
Herr Nils Jungeblut (1. Vorsitzender)
Herr Holger Heerhorst (Stellvertreter)
Landeselternrat:
www.landeselternrat.niedersachsen.de
www.elternrat-niedersachsen.info
Schule und Recht:
www.schure.de