Alle Schulen, Kindergärten und Erziehungseinrichtungen des Obenendes haben sich zusammengeschlossen; Ziel ist die gemeinsame Förderung der sozialen Fähigkeiten Ihrer Kinder (siehe auch "Elterncafé).
Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)
Kinder haben einen Anspruch auf das Bildungspaket, wenn sie bzw. ihre Eltern
- ALG II oder Sozialgeld
- Sozialhilfe oder Asylbewerbergeld
- Wohngeld oder
- Kinderzuschlag erhalten.
Folgende Leistungen können unterstützt werden:
- Schulbedarf
- Ausflüge
- Kultur, Sport, Freizeit (z.B. Vereinsbeitrag)
- Mittagessen in der Mensa (kostenlos)
- Lernförderungen